AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hotel Ross Meissen Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG für das Hotel Ross, Großenhainer Straße 9 in 01662 Meißen

§ 1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von uns, der Hotel Ross Meissen Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Großenhainer Straße 9 in 01662 Meißen, mit unseren Kunden abgeschlossenen Verträge über die Überlassung eines oder mehrerer Zimmer (Beherbergungsvertrag) im Hotel Ross, Großenhainer Straße 9 in 01662 Meißen, sowie der von uns sonst für unsere Kunden des Hotels Ross in Meißen erbrachten Dienstleistungen.

Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft oder jedes öffentlich – rechtliche Sondervermögen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden oder eines Dritten finden keine Anwendung, auch wenn wir deren Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen unseres Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

Individuelle Abreden zwischen uns und unserem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsabschluss

Ein Beherbergungsvertrag zwischen unserem Kunden und uns kommt mit der Annahme des Antrags unseres Kunden durch uns zustande. Wir erklären bei einem Beherbergungsvertrag die Annahme durch Buchungsbestätigung. Unsere Buchungsbestätigung kann mündlich oder in Textform (§ 126 b BGB) erklärt werden. Ist eine Buchungsbestätigung durch uns aus Zeitgründen nicht mehr möglich, kommt der Beherbergungsvertrag zustande, wenn wir das / die Zimmer für unseren Kunden bereitstellen.

Alle Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich, sofern unsere Angebote nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder sie eine Annahmefrist enthalten.

Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Zimmers besteht für unseren Kunden nur, wenn die Überlassung dieses Zimmers mit uns ausdrücklich vereinbart worden ist.

§ 3 Kein Verwahrungsvertrag bei Überlassung Stellplatz

Stellen wir unserem Kunden einen Stellplatz auf unserem Hotelgrundstück oder an einem anderen Ort zur Verfügung, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zwischen unserem Kunden und uns zustande, auch wenn die Zurverfügungstellung gegen ein vom Kunden zu zahlendes Entgelt erfolgt.

§ 4 Kurtaxe/Preise/Preiserhöhung

Unsere Preise verstehen sich ohne Kurtaxe und andere Kommunalabgaben.

Für die Überlassung unserer Zimmer sind, sofern zwischen unserem Kunden und uns nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, unsere bei Vertragsschluss geltenden Preise maßgeblich. Diese Preise sind auf unserer Webseite www.hotelrossmeissen.de ersichtlich. Sie verstehen sich pro Nacht und Zimmer sowie inklusive Mehrwertsteuer.

Für Getränke und Speisen gelten die Preise unserer Getränke- und Speisekarte. Für die sonst für unseren Kunden erbrachten Dienstleistungen gelten die vereinbarten Preise.

Sind die von uns nach dem abgeschlossenen Vertrag geschuldeten Leistungen mehr als vier Monate nach Vertragsschluss zu erbringen, können wir den vereinbarten Preis entsprechend nach Vertragsabschluss eingetretener Kostensteigerungen aufgrund Lohnerhöhungen und/oder Preissteigerungen für Rohstoffe und/oder sonstige Leistungen um bis zu 5 % des vereinbarten Preises erhöhen.

§ 5 An- und Abreise Kunde

Sofern wir mit unseren Kunden nicht ausdrücklich andere Zeiten vereinbart haben, ist der Bezug des / der Zimmer/s durch unseren Kunden nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages zulässig und hat unser Kunde das / die Zimmer bis 11:00 Uhr des Abreistages an uns herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den / die überlassenen Zimmer steht unseren Kunden nicht zu.

Das von unserem Kunden angemietete Zimmer muss bis spätestens 18:00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ansonsten sind wir berechtigt, über das / die Zimmer zu verfügen, sofern uns nicht zuvor unser Kunde seine verspätete Ankunft mitgeteilt hat oder wir mit unserem Kunden nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart haben.

§ 6 Rücktritt und Kündigung

Unserem Kunden steht vor Anreise (Reisebeginn) das vertragliche Recht zum Rücktritt von dem mit uns abgeschlossenen Beherbergungsvertrag gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu. Die Entschädigung beträgt bei einem

Rücktritt bis 49 Tage vor der Anreise 10 %,
Rücktritt bis 35 Tage vor der Anreise 20 %,
Rücktritt bis 21 Tage vor der Anreise 50 %,
Rücktritt bis 14 Tage vor der Anreise 60 %,
Rücktritt bis 7 Tage vor der Anreise 70 % und
bei einem Rücktritt am Tag der Anreise oder den 6 Tagen davor 80 %

des vereinbarten Gesamtpreises. Unserem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder niedriger als die verlangte Entschädigung entstanden sei.

Gesetzliche Rücktrittsrechte unseres Kunden und von uns bleiben unberührt.

Unberührt bleiben auch gesetzliche Kündigungsrechte unseres Kunden oder von uns und das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund durch unseren Kunden oder durch uns. Wir sind insbesondere zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages aus wichtigem Grund berechtigt,

bei höherer Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände, die uns eine Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen,

wenn unser Kunde uns gegenüber wesentliche Tatsachen verschwiegen hat, bei deren Kenntnis wir den Beherbergungsvertrag nicht geschlossen hätten,

wenn unser Kunde und / oder seine Begleiter erheblich den Geschäftsbetrieb unseres Hotels stören oder

wenn wir begründeten Anlass für die Annahme haben, dass die Inanspruchnahme unseres Hotels durch unseren Kunden und / oder seine Begleiter die Sicherheit oder das Ansehen unseres Hotels oder der Hotel Ross Meissen Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG gefährden.

Kündigen wir berechtigt, stehen unserem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu. Beruht unsere Kündigung auf einer Pflichtverletzung unseres Kunden, haftet er uns für den Schaden, der uns dadurch entsteht, dass der Vertrag mit unserem Kunden durch unsere Kündigung vor der vereinbarten Zeit endet.

§ 7 Nichtinanspruchnahme unserer Leistung durch unseren Kunden

Reist unser Kunde nicht an oder beendet er vorzeitig die Nutzung des / der Zimmer oder nimmt er eine mit uns bereits vereinbarte andere Leistung nicht in Anspruch, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu verlangen. Wir bringen von dem vereinbarten Preis jedoch ersparte Aufwendungen in Abzug. Die ersparten Aufwendungen betragen bei einem Beherbergungsvertrag pauschal 20 % des vereinbarten Preises für den Tag / die Tage, an denen unser Kunde nicht angereist ist oder er vorzeitig die Nutzung des / der Zimmer/s beendet hat. Nimmt unser Kunde eine andere mit uns bereits vereinbarte Leistung nicht in Anspruch, betragen die ersparten Aufwendungen pauschal 20 % des für die andere Leistung vereinbarten Preises oder, wenn der Preis für die andere Leistung Bestandteil eines Gesamtpreises ist, 20 % des entsprechenden Anteils der anderen Leistung an dem Gesamtpreis. Unserem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben.

§ 8 Zahlung

1. Wir können von unserem Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises verlangen.

2. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit unseres Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer Forderungen durch unseren Kunden gefährdet ist, können wir von unserem Kunden die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Preises verlangen.

3. Haben wir unseren Kunden zur Leistung der Vorauszahlung erfolglos eine angemessene Frist bestimmt, können wir unserem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen mit der Erklärung, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

4. Die Regelungen von § 8 Abs. 1 bis 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn es sich bei dem mit unserem Kunden abgeschlossenen Vertrag um einen Pauschalreisevertrag handelt.

5. Für bereits erbrachte Leistungen können wir von unserem Kunden eine angemessene Anzahlung verlangen.

6. Soweit durch unseren Kunden der vereinbarte Preis noch nicht durch Anzahlung und / oder Vorauszahlung bezahlt wurde, ist der vereinbarte Preis bei Beendigung unserer Leistung zu bezahlen, soweit wir mit unserem Kunden nicht etwas anderes vereinbart haben. Schecks und Wechsel werden nur bei ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber durch uns angenommen; sämtliche mit ihnen verbundenen Kosten gehen zu Lasten unseres Kunden.

§ 9 Aufrechnung

Aufrechnungsrechte stehen unserem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche anerkannt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

§ 10 Haftung

Wir haften außer bei einem Pauschalreisevertrag, außer bei einem unseren Kunden aufgrund der §§ 701, 702 BGB zustehenden Anspruch und außer bei einer Verletzung von Leben, Körper, Freiheit oder Gesundheit, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentlich sind insbesondere unsere Verpflichtungen zur rechtzeitigen Bereitstellung des / der Zimmer/s und die Freiheit des / der Zimmer/s von Mängeln, die die Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Ein unserem Kunden aufgrund der §§ 701, 702 BGB zustehender Anspruch erlischt, wenn nicht unser Kunde unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, uns Anzeige macht. Dies gilt nicht, wenn die Sachen von uns zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von uns oder unseren Leuten verschuldet ist.

Haften wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen Dritten, der nicht unser gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfe ist, beschränkt sich unsere Haftung für solche Schäden auf den dreifachen mit unserem Kunden vereinbarten Preis, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden.

§ 11 Verjährung

Ansprüche unseres Mandanten gegen uns wegen Mängel verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. § 11 Satz 1 gilt nicht für Mängel einer Pauschalreise; für die Verjährung von Ansprüchen unseres Kunden wegen Mängel einer Pauschalreise gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Gerichtsstand/Rechtswahl/salvatorische Klausel

Ist unser Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder hat unser Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand oder verlegt er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland oder sind sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem zwischen uns und unserem Kunden geschlossenen Vertrag unser Geschäftssitz. Wir können aber unseren Kunden auch an dessen Wohnsitz bzw. allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Die vertragliche Beziehung zwischen unserem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

Soweit der mit unserem Kunden geschlossene Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach der Zielsetzung des abgeschlossenen Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn ihnen die Regelungslücken bekannt gewesen wären.