Anreise während der Covid 19 Pandemie

Die jeweils aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung können Sie hier nachlesen: Amtliche Bekanntmachungen

Konkret bedeuten diese Bestimmungen für Ihren Aufenthalt im Landkreis Meißen und im Hotel Ross Meißen:

  • Alle Übernachtungen unterliegen ab 04. März 2022 der 3G-Regel, es wird nicht mehr unterschieden zwischen touristischen und geschäftlichen Aufenthalten.
  • Kinder und Schüler bis 18 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen: Sie gelten als negativ getestet, da in den Schulen mehrmals wöchentlich verbindliche Tests durchgeführt werden.
  • Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln und Innenräumen, auch in Restaurants und beim Frühstück im Hotel, außer am eigenen Tisch.
  • Alle Mitarbeiterinnen im Hotel Ross werden mind. 2x wöchentlich getestet und tragen eine FFP2-Maske bei Aufenthalt in öffentlich zugänglichen Räumen des Hotels.
  • Wir behalten uns vor, statt des üblichen Frühstücksbuffets ein individuelles Platzfrühstück anzubieten.
  • Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen wird von Ordnungsamt und Polizei kontrolliert, Sie sollten Impf-/Genesenen-Nachweis und Identifikation stets bei sich haben.
  • Testmöglichkeiten im Landkreis sind hier aufgelistet: Landkreis Meißen - Landratsamt

(Änderungen unter Vorbehalt unter Berücksichtigung der aktuellen Landesverordnungen.)